Vertragspartner des Mitglieds ist die FitX Deutschland GmbH, Rolf-Schwarz-Schütte-Platz 2, 40789 Monheim am Rhein; Tel.: +49(0)2173/10618-20; E-Mail: impressum.de[at]fitx.de; Amtsgericht Düsseldorf HRB 98826; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 264020200.
Die FitX Deutschland GmbH (FitX) ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagen erforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für FitX bei Vertragsabschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. FitX wird das Mitglied auf die Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig räumt FitX dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die geänderten AGB wirksam. FitX wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und FitX mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch FitX zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch FitX, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit FitX in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) gegenüber FitX ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass FitX keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Der Kunde kann auf der FitX-Website oder vor Ort im Studio über die FitX-Tablets den gewünschten Tarif auswählen. Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Alle Eingaben werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der verbindlichen Abgabe des Angebots durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, indem er auf den Button „Zurück“ oder den „X“-Button klickt.
FitX bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme des Angebots durch FitX dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit FitX zustande. Im Anschluss kann das Mitglied seine personalisierte elektronische X-Card (siehe Ziffer 13) im Studio abholen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass FitX keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
FitX speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese AGB per E-Mail mit der automatischen Bestellbestätigung zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit FitX abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das FitX nachfolgend informiert.
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits im Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsabschlusses nach Ziffer 2 zustande kommt. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von FitX und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und FitX vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit FitX keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit FitX kann von diesen Kunden aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
Die Öffnungszeiten können je nach Studio variieren und sind auf der Website https://www.fitx.de/fitnessstudios/(studioname) einsehbar. FitX garantiert für alle FitX-Studios eine Öffnungszeit von 07:00 – 22:00 Uhr. Die Öffnung der Studios über diese Zeiten hinaus erfolgt freiwillig und für das Mitglied kostenfrei. FitX ist berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die garantierte Öffnungszeit nicht beeinträchtigt wird. Über derartige Änderungen der Öffnungszeiten wird das Mitglied rechtzeitig informiert.
FitX kann bei Vertragsabschluss als Willkommensgeschenk dem Mitglied kostenlos ein sogenanntes Starterpack überlassen, zum Beispiel bestehend aus FitX-Flasche, FitX-Handtuch und anderen FitX-Artikeln. Bei der Überlassung des Starterpacks handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung. Auf die Überlassung besteht kein Anspruch. FitX hat jederzeit das Recht, zukünftig keine Starterpacks mehr auszugeben oder den Inhalt des Starterpacks zu ändern. FitX übernimmt keine Gewährleistung für die im Starterpack enthaltenen Gegenstände.
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
Im Studio stellt FitX dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist FitX berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren.
Soweit von FitX Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. FitX ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist FitX berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das Mitglied teilt FitX bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von FitX (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied FitX die geänderten Daten unverzüglich mit.
FitX betreibt eine FitX-App, die den sogenannten „Selfservice“ enthält. In der FitX-App kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B. Trainingspläne) zu nutzen. In dem „Selfservice“ kann das Mitglied seine Vertragsdaten verwalten. Neben der Beantragung einer Ruhezeit in Textform (vgl. Ziffer 12) kann das Mitglied eine Ruhezeit auch direkt in dem „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Ruhezeit beantragen“ beantragen. Neben der Kündigung in Textform (vgl. Ziffer 11) kann das Mitglied den Vertrag auch direkt im „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Vertrag kündigen“ kündigen. Zudem behält sich FitX vor, neben dem Widerruf in Textform (vgl. Ziffer 2) zukünftig die Möglichkeit anzubieten, auch den Widerruf direkt über den „Selfservice“ zu erklären.
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder kann über die FitX-App/den Selfservice erklärt werden (vgl. Ziffer 10). Etwaige dem Mitglied von FitX gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 12) verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) entsprechend.
Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn innerhalb eines Umkreises von 20 km (Fahrtstrecke) zum neuen Wohnort des Mitglieds kein FitX-Studio liegt. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) FitX zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. FitX ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt FitX aus wichtigem Grund, kann FitX den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch FitX aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass FitX überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe im ersten Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Ab dem zweiten Vertragsjahr stehen dem Mitglied in Summe höchstens sechs Monate Ruhezeit pro Kalenderjahr zu; die Ruhezeit ist hier ebenfalls nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) oder in der FitX-App/ dem Selfservice (vgl. Ziffer 10) beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
Die personalisierte elektronische X-Card wird gegen Zahlung einer Aktivierungspauschale eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit der elektronischen X-Card möglich. Die elektronische X-Card ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadenersatz durch FitX nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass FitX überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Jeder Verlust der elektronischen X-Card oder ihre Beschädigung ist unverzüglich FitX zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die elektronische X-Card umgehend gesperrt.
Für die Ausstellung einer neuen elektronischen X-Card bei Verlust oder Beschädigung der elektronischen X-Card ist die jeweils aktuelle Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card erneut zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass FitX überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
FitX kann in ihren Studios die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher von FitX angebotenen Dienstleistungen und Waren mit der elektronischen X-Card einführen. Das Mitglied kann dazu die elektronische X-Card an Automaten in Studios mit Bargeld oder in seinem persönlichen Bereich auf der Webseite von FitX bargeldlos aufladen. Während der Vertragslaufzeit kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach Aufforderung in Textform gegenüber FitX oder in seinem persönlichen Bereich auf der Webseite von FitX bargeldlos auszahlen lassen. Ein Anspruch auf Auszahlung in bar besteht nicht. Nach Ende des Vertragsverhältnisses kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach Aufforderung in Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief) gegenüber FitX auszahlen lassen.
Sowohl beim Online-Vertragsabschluss als auch beim Vertragsabschluss im Studio steht die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist FitX berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den kompletten Jahresbeitrag für die erste Vertragsperiode (einschließlich der Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Ab der zweiten Vertragsperiode ist das Mitglied auf eigenen Wunsch berechtigt, den Beitrag für jeweils sechs Monate im Voraus binnen 14 Tagen nach Beginn eines jeden Vertragshalbjahres (jeweils sechs Monate) zu überweisen. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an FitX ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 an, es sei denn das Mitglied weist nach, dass FitX überhaupt keine Aufwendungen oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. FitX behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist FitX berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. FitX wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
Die Haftung von FitX, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von FitX für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FitX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von FitX für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von FitX ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von FitX.
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt FitX mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
Stand 02/2024
Vertragspartner des Mitglieds ist die FitX Deutschland GmbH, Stoppenberger Straße 61, 45141 Essen; Tel.: +49 201 8067457-200; E-Mail: info[at]fitx.de; Amtsgericht Essen HRB 21704; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 264020200.
Die FitX Deutschland GmbH (FitX) ist jederzeit wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn FitX das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. FitX wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und FitX mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch FitX zustande (dies gilt auch bei einer Online-Voranmeldung, bei der das Mitglied den Antrag auf Mitgliedschaft erst im Studio unterschreibt). Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch FitX, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von vierzehn Tagen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit FitX in Textform gegenüber FitX ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass FitX keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
Wenn das Mitglied mit FitX einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von FitX per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail"). FitX speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit FitX abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das FitX nachfolgend informiert.
Für den Widerruf können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsschlusses nach Ziffer 2 bzw. Ziffer 3 zustande kommt, die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von FitX und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und FitX vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit FitX keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit FitX kann von diesen Mitgliedern aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
FitX kann bei Vertragsschluss als Willkommensgeschenk dem Mitglied kostenlos ein sogenanntes Starterpack überlassen, zum Beispiel bestehend aus FitX-Flasche, FitX-Handtuch und anderen FitX-Artikeln.
Bei der Überlassung des Starterpacks handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung. Auf die Überlassung besteht kein Anspruch. FitX hat jederzeit das Recht, zukünftig keine Starterpacks mehr auszugeben oder den Inhalt des Starterpacks zu ändern. FitX übernimmt keine Gewährleistung für die im Starterpack enthaltenen Gegenstände.
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
Im Studio stellt FitX dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist FitX berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren.
Soweit von FitX Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. FitX ist berechtigt, Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist FitX berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das Mitglied teilt FitX bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von FitX (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied FitX die geänderten Daten unverzüglich mit.
FitX betreibt eine App mit dem Namen „Members Area“. Dort kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B. Trainingspläne, Online-Kurse) zu nutzen, seine Vertragsdaten zu verwalten sowie eine Ruhezeit zu beantragen oder den Vertrag zu kündigen. Zukünftig kann FitX die Möglichkeit anbieten, auch den Widerruf über die Members Area App zu erklären. Die Nutzung der App für diese Erklärungen ist freiwillig. Alle Erklärungen gegenüber FitX können jederzeit auch auf jedem anderen zulässigen Weg abgegeben werden. Der Widerruf kann in jeder beliebigen Form erklärt werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Rahmen der Nutzung der App gelten gesonderte AGB und es findet ein gesonderter Vertragsschluss statt.
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. über das Kontaktformular auf www.fitx.de/hilfe oder Brief) oder erfolgt digital über die „Members Area“ App. Etwaige dem Mitglied von FitX gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 11) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn die kürzeste Fahrtstrecke vom neuen Wohnort des Mitglieds zum nächstgelegenen FitX-Studio mehr als 20 km beträgt. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) FitX zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. FitX ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt FitX aus wichtigem Grund, kann FitX den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadensersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung durch FitX aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass FitX überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform über das Kontaktformular oder in der Members Area App beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, kann es gegenüber FitX in Textform erklären, dass es krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist. Das Mitglied hat mit der Erklärung eine geeignete Bescheinigung
(z. B. ärztliches Attest) vorzulegen. Das Mitglied ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei FitX für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
Die personalisierte elektronische X-Card wird gegen Zahlung einer Aktivierungspauschale eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit der elektronischen X-Card möglich. Die elektronische X-Card ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadensersatz durch FitX nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit nachgelassen, nachzuweisen, dass FitX überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Jeder Verlust der elektronischen X-Card oder ihre Beschädigung ist unverzüglich FitX zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die elektronische X-Card umgehend gesperrt. Für die Ausstellung einer neuen elektronischen X-Card bei Verlust oder Beschädigung der elektronischen X-Card ist die jeweils aktuelle Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card erneut zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass FitX überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
FitX kann in ihren Studios die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher von FitX angebotenen Dienstleistungen und Waren mit der elektronischen X-Card einführen. Das Mitglied kann dazu die elektronische X-Card an Automaten in Studios mit Bargeld oder in seinem persönlichen Bereich auf der Webseite von FitX bargeldlos aufladen. Während der Vertragslaufzeit kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach Aufforderung in Textform gegenüber FitX oder in seinem persönlichen Bereich auf der Webseite von FitX bargeldlos auszahlen lassen. Ein Anspruch auf Auszahlung in bar besteht nicht. Nach Ende des Vertragsverhältnisses kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach Aufforderung in Textform gegenüber FitX auszahlen lassen.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist FitX berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied berechtigt, den kompletten Jahresbeitrag (einschließlich der Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card) innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Komplette Beiträge für weitere Vertragsperioden (jeweils zwölf Monate) können innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn eines jeden Vertragsjahres entsprechend überwiesen werden. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an FitX ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 an, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass FitX überhaupt keine Aufwendungen oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. FitX behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
Die Haftung von FitX, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von FitX für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FitX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von FitX für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von FitX ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von FitX.
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt FitX mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
Stand 06/2021